Über die Gemeinde
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Feistritz an der Gail befindet sich sowohl in der Nähe der italienischen als auch der slowenischen Grenze. Sie liegt auf einem Schotterkegel am Fuße des Oisternig und erstreckt sich an der Südseite der Gail. Feistritz an der Gail liegt im Unteren Gailtal und gehört zu dem politischen Bezirk Villach-Land. Die Gail bildet die nördlichste Gemeindegrenze, im Süden reicht das Gemeindgebiet bis auf den Hauptkamm der Karnischen Alpen. Die südöstlichste Grenze bildet über weite Strecken der Feistritzgraben. Die Gemeinde besteht aus einer einzigen Katastralgemeinde und auch nur aus einer einzigen Ortschaft.
ln der Gemeinde dominiert die Landwirtschaft, die eine klein- bis mittelbäuerliche Besitzstruktur aufweist. Zahlreiche Einwohner der Gemeinde pendeln zu ihren Arbeitsplätzen nach Villach oder Klagenfurt.
Das Wappen von Feistritz an der Gail ist an den örtlichen Brauch des Kufenstechens angelehnt und zeigt in einem roten Schild einen goldenen Pfahl mit aufgesetzter Kufe, der schräglinks von einer spitz zulaufenden Keule („koleč“) überdeckt ist. Das Wappen und die Fahne wurden der Gemeinde am 8. Oktober 1992 verliehen, die Fahne ist rot-gelb mit eingearbeitetem Wappen.
Historischer Hintergrund
Im Jahre 1119 wurde Feistritz an der Gail erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehr früh begann man im Ort mit der Züchtung von Norikerpferden. Da nach dem Dobratschabsturz im Jahre 1348 durch den Wasserrückstau großflächige Acker- und Wiesenflächen versumpften und für die Rinderzüchtung ungeeignet waren, konzentrierte man sich auf die Norikerzucht.
Die Bewohner des unteren Gailtals waren seit jeher für ihren Mut und ihr kaufmännisches Geschick bekannt. Nicht umsonst waren sie es, die mit Fuhrwerken oder Trägern mehrere Jahrhunderte lang den Warentransport von Italien nach Salzburg und Bayern durchführten. Bis zur Grundentlastung im Jahre 1849 war Feistritz auf sechs Grundherrschaften aufgeteilt, an deren Adresse die Bauern Abgaben leisten mussten.
Mit der Gemeindereform am 01. Jänner 1973 ging der Trend der Zeit und Politik wieder in Richtung Großgemeinde. Die Zahl der Kärntner Gemeinden wurde von 204 auf 121 verringert. Auch die Gemeinde Feistritz an der Gail ist dieser Reform zum Opfer gefallen, sie wurde aufgelöst und in die Gemeinde Hohenthurn eingegliedert. Mit 31. Dezember 1972 hörte die Gemeinde Feistritz an der Gail auf zu bestehen.
Am 9. Dezember 1990 gab es eine neuerliche politische Bewegung, den Gemeinden wurde die Möglichkeit geboten wieder selbstständig zu werden. Aufgrund des Ergebnisses der Volksbefragung über die Wiederherstellung einer selbstständigen Gemeinde, wurde Feistritz an der Gail mit 01. Jänner 1991 wieder als eigene Gemeinde hergestellt.
Laut der Volkszählung 2001 war Feistritz an der Gail mit 661 Einwohnern die kleinste Gemeinde Kärntens. 7,9 % gehörten der slowenischsprachigen Volksgruppe an.