GEBÜHRENBREMSE 2024
INFORMATION ÜBER DIE VERWENDUNG DER MITTEL
Die Gemeinde Feistritz an der Gail hat einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von € 10.954,00 erhalten. Dieser Zweckzuschuss ist zweckgebunden zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§ 16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016) für die Wasserversorgung, für die Abwasser- und Abfallbeseitigung im Jahr 2024 zu verwenden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, die Mittel zu jeweils 50 % für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu verwenden.
In der Wasserversorgung können nötige Investitionen wie zum Beispiel die Schüttungsmessung sowie kleinere Investitionen, welche während der letzten Durchführung der technischen, hygienischen und organisatorischen Anlagenüberprüfung nach §134 Wasserrechtsgesetz idgF. angemerkt wurden, durchgeführt werden.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung können durch die Erneuerungen der Verteilerrohre Verbesserungen bei den Pflanzenkläranlagen Ost und West erreicht werden.
Durch die Verwendung der zugewiesenen Mittel können die genannten Maßnahmen durchgeführt werden, ohne den Bürger:innen zusätzliche Gebührenanpassungen vorschreiben zu müssen.