ORF Beitrag ab 1.1.2024
Ab 1.1.2024 wird der ORF-Beitrag von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
Entsprechend dem bislang geltenden Gesetz (Rundfunkgebührengesetz, RGG) wird für bestimmte Empfangsgeräte gezahlt (Radio, TV). Zahlungspflichtig sind sowohl Private als auch Unternehmen. Nach dem ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) beteiligt sich ab 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse in Form einer Haushaltsabgabe an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ab 1. Jänner 2024 sind nur mehr der ORF-Beitrag von grundsätzlich 15,30 Euro monatlich und österreichweit. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen.
Hinzu kommen in allen Bundesländern – ausgenommen Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg – noch die sogenannten Landesabgaben.
Die Gebühren, Abgaben sowie Umsatzsteuer an den Bund fallen weg.
Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen.
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.
Weitere Informationen zum ORF-Beitrag finden Sie unter folgendem Link:
ORF-Beitrag – Gebühren Info Service GmbH (gis.at)