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ORF Beitrag ab 1.1.2024

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Ab 1.1.2024 wird der ORF-Beitrag von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Entsprechend dem bislang geltenden Gesetz (Rundfunkgebührengesetz, RGG) wird für bestimmte Empfangsgeräte gezahlt (Radio, TV). Zahlungspflichtig sind sowohl Private als auch Unternehmen.  Nach dem ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) beteiligt sich ab 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse in Form einer Haushaltsabgabe an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ab 1. Jänner 2024 sind nur mehr der ORF-Beitrag von grundsätzlich 15,30 Euro monatlich und österreichweit. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen.

Hinzu kommen in allen Bundesländern – ausgenommen Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg – noch die sogenannten Landesabgaben.

Die Gebühren, Abgaben sowie Umsatzsteuer an den Bund fallen weg.

Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen.

Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Weitere Informationen zum ORF-Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

ORF-Beitrag – Gebühren Info Service GmbH (gis.at)