Heizzuschuss für die Periode 2024/2025 wurde beschlossen!
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Am 17.09.2024 wurde mit dem Heizzuschuss eine Unterstützungsleistung für die Kärntnerinnen und Kärntner beschlossen.
Der kleine Heizzuschuss beträgt € 110,00, der große beläuft sich auf € 180,00.
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.270 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.840 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.510 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 2.080 Euro netto.
Anträge können ab 02. Oktober 2024 bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.