Heizzuschuss für die Periode 2023/2024 wurde beschlossen!

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In der Regierungssitzung vom 01.08.2023 wurde mit dem Heizzuschuss eine Unterstützungsleistung für die Kärntnerinnen und Kärntner beschlossen.

 

Der kleine Heizzuschuss beträgt € 110,00,  der große beläuft sich auf € 180,00.

Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro netto.

Anträge können ab 02. Oktober 2023 bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.